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Corona Krise

Mehrwertsteuer: Preise im Kosmetikstudio anpassen?

by Beautyloewin 24. Juni 2020
written by Beautyloewin 24. Juni 2020
Mehrwertsteuer: Preise im Kosmetikstudio anpassen?
Die Corona-Pandemie macht einigen Unternehmen finanzielle schwer zu schaffen. Sicher hast du auch deine Erfahrungen mit Umsatzeinbüßen machen müssen. Doch jetzt geht’s wieder bergauf. Warum? Um die Konjunktur nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln, hat die Große Koalition mit der Verabschiedung des neuen Konjunkturpakets die Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer für sechs Monate um drei Prozent herabgesetzt. Statt 19 Prozent gilt es also nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich wird der ermäßigte Steuersatz, der für Waren des Grundbedarfs wie zum Beispiel Gemüse, Obst und Backwaren gilt, von sieben auf fünf Prozent heruntergesetzt. Was bedeutet das konkret für dich?
 
Bedeutung der gesenkten Mehrwertsteuer für dein Unternehmen
In erster Linie soll die Senkung der Mehrwertsteuer allen Verbrauchern zugutekommen. Ziel ist es, dass durch den Rabatt Kunden zum Kauf bzw. zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen animiert werden und die Wirtschaft angekurbelt wird. Auf diese Weise hilft der Beschluss also auch Unternehmern wie dir dabei, wieder mehr Umsatz zu erzielen.
Die Ermäßigung an die Verbraucher weiterzugeben, ist jedoch keine Pflicht, da in Deutschland das Recht zur freien Preisbildung gilt. Bedeutet: Ob du die Mehrwertsteuersenkung an deine Kunden weitergibst, entscheidest du komplett selbst. Viele Unternehmen haben sich aber bereits dafür ausgesprochen, um potenzielle Kunden zum Kauf zu animieren.
Preisschilder ändern?
Wichtig zu wissen ist, dass du deine Preisschilder bzw. deine Preisliste in diesem Fall nicht komplett ändern musst. Da das ein enormer Aufwand mit vielen Kosten wäre, gilt für das kommende halbe Jahr eine Ausnahmeregelung: Die Senkung kann, genauso wie ein normaler Rabatt, pauschal beim Kassieren abgezogen werden. 
Was die Ermäßigung für deine Kunden bedeutet, verdeutlicht folgendes Rechenbeispiel: Wenn einer deiner Dienstleistungen 60 Euro kostet, würde der Preis sich mit dem alten Mehrwertsteuersatz wie folgt zusammen setzen:
19% = netto 50,42 Euro und 9,58 Euro Mwst.
16% = netto 50,42 Euro und 8,07 Euro Mwst.
Mit dem neue Mehrwertsteuersatz zahlt deine Kundin nun nur noch 58,49 Euro.
Hier gibt es einen praktischen Rechner dafür:
Mehrwertsteuer-Rechner.
Je mehr er ausgibt und je teurer ein Produkt ist, desto größer fällt folglich auch der Rabatt aus. Für dich als Unternehmer macht das in dem Fall keinen Unterschied, denn der Netto-Preis bleibt gleich.
Kosten-Nutzen abwägen
Fazit: Letztendlich musst du für dich entscheiden, ob du die Mehrwertsteuersenkung an deine Kunden weitergibst. Bezahlen diese in der Regel nur kleine Beträge, macht sich der Rabatt kaum in der Geldbörse bemerkbar. Bei teuren Dienstleistungen oder dem Verkauf von teuren Produkten, kann die Ermäßigung dagegen vielleicht doch ein Kaufargument sein. In diesem Fall kann es sich auch lohnen, die günstigen Preise durch Flyer und andere Werbemittel zu kommunizieren, um die Verbraucher auf die Ersparnis aufmerksam zu machen. 
Nicht zu vergessen ist allerdings der bürokratische Aufwand, den die Änderung mit sich bringt. Auch diesbezüglich solltest du abwägen, ob sich dieser für den kurzen Zeitraum lohnt. Eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung ist bisher nicht geplant.
 
Für welchen Weg wirst du dich entscheiden? Wir freuen uns über einen Gedankenaustausch.
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