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Corona Krise

Plan zum finanziellen Überleben deines Beautystudios

by Beautyloewin 30. März 2020
written by Beautyloewin 30. März 2020
Plan zum finanziellen Überleben deines Beautystudios

Im letzten Artikel habe ich darüber geschrieben, wie man mit der Situation des kürzlich geschlossenen Beautystudios umgehen kann.

Wer ihn verpasst hat, kann hier nochmal nachlesen:

Erste Schritte und Gedanken nach der Schließung des Beautystudios

 

Nun solltest du dir allerspätestens jetzt über deine finanzielle Situation im Klaren werden und dafür sorgen, dass deine Existenz gesichert ist!

Dazu kannst du unkompliziert starten. Nehme dir 4 große Blätter und einen Stift.

Notiere dir nun 

1. alle privaten Ausgaben (Miete, Essen, Handy usw)

2. alle beruflichen Ausgaben (Miete, Gehälter für Mitarbeiter, Steuern, Telefon usw.)

3. Einnahmen oder noch zu erwartende Zahlungen (Rückzahlungen Steuern, offene Zahlungen von Kunden, Verkauf aus Gutscheinen usw)

4. noch offene Rechnungen / Schulden 

So verschaffst du dir einen Gesamtüberblick über deine aktuelle finanzielle Situation. Schaue dir nun jeden einzelnen Posten an und kümmere dich darum.

Versuche alle Ausgaben zu reduzieren und sogar ganz zu streichen. 

Kündige alle Verträge, die du nicht mehr benötigst! Eine App mit der dies ganz einfach funktioniert ist Aboalarm:

https://www.aboalarm.de

 

Bitte um Stundung oder Reduzierung deiner Beiträge bei Versicherungen, Banken, Mieten, Krediten und Ratenzahlungen und ähnliches.

Oberste Priorität sollte sein, dass du einen Plan entwickelst, wie du mindestens 2 bis 3 Monate dich über Wasser halten kannst!

Dabei kannst du dir folgende Fragen stellen:

Was kann ich tun, damit die finanzielle Last in der Zeit möglichst gering ist? 

Welche Rechnungen kann ich eventuell gleich bezahlen ? 

Welche Kosten stunde ich lieber? 

Wo steht mir noch Geld zu und kann es direkt anfordern?

Kläre jeden einzelnen Posten und schreibe an die betreffenden Stellen E-Mails und führe mit Ihnen Telefonate. Die meisten Stellen sind aktuell bereit dir aufgrund der Situation entgegen zu kommen.

Mache dir zu jedem einzelnen Posten Notizen, was du dazu abgesprochen hast bzw wie du verblieben bist. 

Sprich auch mit deinem Partner / Ehemann und deiner Familie über Hilfen. Vielleicht können sie dich auch vorübergehend in dieser schweren Zeit etwas unterstützen, bis du wieder auf eigenen und selbstständigen Beinen stehst.

Folgende Möglichkeiten hast du darüber hinaus:

1. Beantrage Soforthilfen

Achtung, dies ist in den meisten Bundesländern nur im Haupterwerb möglich.

Selbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern haben Anspruch darauf. Laut Bundesregierung, gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. (gegebenenfalls zwei weitere Monate).

Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate beantragen (gegebenenfalls zwei weitere Monate).

Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Der Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden, allerdings sollte darauf geachtet werden, wofür er ausgegeben wird und das nur das benötigte Geld beantragt wird. Die genauen Bedingungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich und du solltest dich auf jeden Fall damit befassen. 

Auch kann es zu den Soforthilfen Abweichungen geben. 

Hier findest du einen Überblick für dein Bundesland: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716

Die Voraussetzung für die Soforthilfe ist, dass in deinem Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise bestehen.

Dein Unternehmen darf vorher noch nicht in Schwierigkeiten geraten sein.  Der Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 passiert sein.

Hier kannst du für die verschiedenen Bundesländer Hilfe beantragen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html

 

2. Mitarbeiter

Damit du keine Mitarbeiterin aufgrund der schwierigen Situation kündigen musst und sie dadurch arbeitslos werden, wurde das Kurzarbeitergeld vereinfacht eingeführt. Außerdem ist die Beantragung rückwirkend zum 01. März 2020 möglich (Anzeige über Kurzarbeit muss bis zum 31.3.20 bei der Arbeitsagentur eingehen).

Wenn die Arbeit gegen 0 geht, du also komplett dein Studio geschlossen hast und keine weitere Arbeit für deine Mitarbeiterinnen hast, dann bekommen deine Mitarbeiter 60 Prozent von ihrem ausgefallenen Nettogehalt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. 

Wenn eine Mitarbeiterin dadurch unter das Grundsicherungsniveau fällt, kann sie aufstockend SGBII-Leistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Infos findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

3. Grundsicherung

Auch du als Selbstständige kannst Grundsicherung beantragen, wenn durch die Corona Krise dein Einkommen weg fällt oder deine wirtschaftliche Existenz weg fällt. Du kannst einen Anspruch auf Grundsicherung haben, sofern du und deine Familie nicht mehr den Lebensunterhalts sichern könnt.

Jetzt in der Corona Krise wurde der Zugang dafür vereinfacht und es findet keine Vermögensprüfungen mehr statt. 

Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Weitere Infos findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

 

4. Darlehen 

Auch zu Krediten bekommt man aktuell vereinfachten Zugang bei der KfW-Bank. Voraussetzung dafür ist, dass dein Unternehmen mindestens 5 Jahre besteht (oder 3 Jahre mit 2 Jahresabschlüssen) und das dein Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten geraten ist.

Beantragen kannst du dies bei deiner Bank oder Sparkasse.

Weitere Infos findest du hier: 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

5. Steuern

Bitte das Finanzamt um Stundung deiner Steuerschulden aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bis Ende 2020.

Bespreche mit deinem Steuerberater, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen auf die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer sinnvoll ist. 

Aktuell wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer verzichtet.

Weitere Infos findest du hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Unterm dem Strich gibt es einige Möglichkeiten, die du tun kannst, damit deine Existenz nicht bedroht ist und dein Beautystudio die Wochen der Schließung gut übersteht. Mach dir Schritt für Schritt – nach den oben genannten Punkten – einen individuellen Plan für die Rettung deines Beautystudios. 

Ich wünsche dir viel Kraft!

Im nächsten Blogartikel besprechen wir, wie du nun die freie Zeit sinnvoll nutzen kannst😊

Alles Liebe

Aline

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